Profitieren Sie von der Förderung
Sie können beim Kauf der Brennstoffzellenheizung attraktive staatliche Förderungen* nutzen.
Zusammensetzung der Förderung, z. B. für Viessmann Vitovalor PT2:
9.300 Euro Förderung auf Basis des KfW-Programms 433*
1.800 Euro Pauschalvergütung nach KWK-G*
Im Vergleich zu konventionellen Heizsysteme ist die Brennstoffzellenheizung in der Anschaffung kostspieliger, aber es gibt einige Möglichkeiten der Förderung, um die Investition zu erleichtern. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ bietet die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Investitionszuschüsse für Brennstoffstoffzellen mit einer bestimmten elektrischen Leistung und einem Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 %.
Zusätzlich greift auch bei einer Brennstoffzellenheizung das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Dies gibt vor, dass Stromnetzbetreiber überschüssig produzierten Strom annehmen, in das öffentliche Stromnetz einspeisen und vergüten müssen.
Kontaktieren Sie uns - gerne besprechen wir mit Ihnen in Ihrem konkreten Fall die verschiedenen Möglichkeiten, da weitere Förderungen, Vergünstigungen etc. auf Bundes- sowie auch Landesebene oder abhängig vom Energieversorger bestehen können.
Förderung durch die KfW-Bank
Die KfW-Bank bietet im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ Investitionszuschüsse für Brennstoffzellenheizungen. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge stellen. Gefördert werden Brennstoffzellensysteme mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel. Der Zuschuss beinhaltet einen Festbetrag sowie einen leistungsabhängigen Betrag je angefangener 100 Wel. Insgesamt werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Die Zuschüsse werden nur ausgezahlt, wenn die Brennstoffzellenheizung in die Wärme- und Stromversorgung eingebunden wird und die Anlage von einem geschulten Installateur eingebaut wurde. Der Gesamtwirkungsgrad der Geräte muss bei mindestens 82 % liegen und der elektrische Wirkungsgrad im Einzelnen muss mindestens 32 % erreichen.
Die Förderung der Energieeffizienz-Maßnahme erfolgt über reine Investitionszuschüsse mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 28.200 Euro pro Brennstoffzelle. Es gibt einen Grundbetrag von 5.700 Euro. Dieser wird ergänzt durch einen leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung.
Stromvergütung durch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Eine Brennstoffzellenheizung erzeugt neben Wärme auch Strom und kann somit über das KWK-Gesetz zusätzlich Geld erhalten, und zwar:
- 0,08 Euro für jede von Ihnen ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom.
- 0,04 Euro für jede Kilowattstunde Strom, die Sie mit der Brennstoffzelle produziert haben und selbst verbrauchen.
Wenn die Brennstoffzellenheizung eine hohe elektrische Leistung aufweist, lassen sich die Anschaffungskosten auch an dieser Stelle gut refinanzieren. Zumal man sich die Vergütung für 60.000 Betriebsstunden im Voraus bezahlen lassen kann. Wichtige Voraussetzungen:
- Die Brennstoffzellenheizung hat eine maximale elektrische Leistung von zwei Kilowatt.
- Die Brennstoffzellenheizung ist förderfähig gemäß der Förderliste des BAFA.
Wenn Sie eine Brennstoffzellenheizung mit zwei Kilowatt elektrischer Leistung betreiben, können Sie so im Voraus bis zu 4.800 Euro zusätzlich zur KfW-Förderung oder der Förderung von Kommunen und Ländern vom BAFA als Zuschuss bekommen.
Eine Brennstoffzellenheizung wird sowohl auf Bundes- als auch Landesebene gefördert. So bestehen beispielsweise auch Förderungen der BMVI, Steuervergünstigungen und abhängig vom Bundesland und dem Energieversoger in der Regel weitere Förderungsmöglichkeiten.
Sie haben besonders individuelle Wünsche für Ihr neues Heiz- und Energiesystem? Kein Problem, wir beraten Sie gerne und sollte einmal eine Vorstellung nicht umsetzbar sein, wir finden für Sie eine Lösung. Kontaktieren Sie uns!